Beratung

Gestaltung von neuen Prozessen

Wir beraten insbesondere Betriebs- und Personalräte auf der Grundlage von § 80 (3), § 92a und § 111 BetrVG oder nach den Personalvertretungsgesetzen. Auch anderen betrieblichen Akteuren steht unser Angebot offen in den Geschäftsfeldern Technik und Arbeit, Humanisierung der Arbeit, Wandel in Wirtschaft, Gesellschaft, Unternehmen. Wir bieten Schulungen, Qualifizierungen und Seminare nach § 37 (6) BetrVG, Art. 46 (5) BayPVG und Art. 46 (6) BPersVG an. 

Wir beraten, begleiten, informieren und qualifizieren, damit Innovationsprozesse und neue Technologien im betrieblichen Alltag sozial verträglich gestaltet werden. Wir handeln dabei in der Überzeugung, dass die Beschäftigten selbst die Experten ihrer Arbeit sind. Ihre Einbindung in betriebliche Veränderungsprozesse ist daher sinnvoll und im Interesse aller Beteiligten. 

Rund um unsere drei Geschäftsfelder stellen wir ein breites Leistungsangebot zur Verfügung, das insbesondere die Themen Technik, Innovation und Wandel im Betrieb abdeckt. Wir unterstützen und beraten unter anderem bei technischen und organisatorischen Änderungen im Betrieb, in Datenschutzfragen, bei Betriebsvereinbarungen, bei der Analyse der wirtschaftlichen Situation, in Fragen der Ergonomie und des Gesundheitsschutzes. 

Unsere Stärke ist die Erarbeitung problem- und fachübergreifender Lösungen. Fallweise stehen uns dabei die Kompetenzen anderer Institutionen und Organisationen zur Verfügung, mit denen wir partnerschaftlich in einem Beratungs- und Schulungsnetzwerk zusammen arbeiten.  

Wir unterstützen, beraten, erstellen Gutachten, damit Innovationsprozesse und neue Technologien im ­betrieblichen Alltag sozial verträglich gestaltet werden. 

www.tibay-m.de 

Kontakt: Cornelia Bieler, TIBAY Technologie- und Innovationsberatungsagentur in Bayern e.V. beim DGB, Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können